Neuerung für Pass- und Ausweisfotos
Eine bedeutende Neuerung ist ab dem 01. Mai 2025 bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft getreten. Die wichtigsten Infos haben wir nachfolgend für Sie zusammen gestellt:
Was genau ist die Neuerung?
Digitale Fotoübermittlung wird Pflicht - Um die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen , sind bei der Beantragung keine ausgedruckten Passbilder mehr zulässig. Es werden ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder akzeptiert. Die digitale Fotoübermittlung soll künftig ein Standardverfahren in allen Bürgerämtern sein und sowohl für Antragstellende als auch für die Behörden selbst den Ablauf vereinfachen.
Woher bekomme ich ein digitales biometrisches Lichtbild?
Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr digitales Passbild direkt in der Behörde oder bei einem Fotodienstleister (z. B. in einem Fotostudio oder dm-Drogeriemarkt) anfertigen lassen möchten.
Registrierter Fotodienstleister: Das Lichtbild wird nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik verschlüsselt und per Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Sie bekommen nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird durch Sie in der Behörde vorgelegt, dort eingescannt und aus der geschützten Cloud abgerufen. Das System stellt dabei sicher, dass das Bild manipulationssicher und datenschutzkonform übermittelt wird.
Behörde: In der Behörde können Sie für eine Gebühr von 6,00 € ein digitales Lichtbild erstellen lassen. In diesem Zuge wird von den Bildern bis zur vollständigen Beantragung alles an einem Ort erledigt. Es besteht nicht die Möglichkeit sich Bilder ausdrucken zu lassen.
Wie alt darf ein Lichtbild sein?
Ein Lichtbild darf bei der Beantragung nicht älter als 6 Monate sein.
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